Über uns

Die Stiftung bezweckt die Vorsorge zu Gunsten des Kaders der Firma und der wirtschaftlich oder finanziell eng verbundenen Firmen sowie deren Hinterbliebenen gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Tod oder Invalidität.

Der Stiftung kann durch Beschluss des Stiftungsrates mittels einer schriftlichen Anschlussvereinbarung ebenfalls das Kader der ehemals wirtschaftlich oder finanziell eng verbundenen Firmen angeschlossen werden, sofern der Stiftung die nötigen Mittel zur Verfügung gestellt und die Rechte der bisherigen Destinatäre nicht geschmälert werden.

Die Stiftung kann zur Finanzierung von Beträgen und Versicherungsprämien auch Leistungen an andere steuerbefreite Personalvorsorgeeinrichtungen erbringen, die zu Gunsten der Destinatäre bestehen.

Auszug aus der Stuftungsurkunde

Winterthur, 16. März 2007